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Keine Überprüfung von Rauchmeldern durch die Feuerwehr!

Geschrieben am 19. Januar 2016 von Christian Drewes

Ihre Feuerwehr informiert aus aktuellem Anlass:

Der hohe Vertrauensbonus der Bürgerinnen und Bürger in Ihre Feuerwehr wird aktuell zur Vorbereitung bzw. Durchführung von Straftaten missbraucht!

Es liegen einzelnen Feuerwehren Informationen vor, dass zur Zeit Personen versuchen, Zutritt zu privatem Wohnraum zu bekommen. Hier wird behauptet, im Auftrag der Feuerwehr die installierten, bis 31.12.2016 in allen Wohnungen vorgeschriebenen Rauchmelder überprüfen zu müssen (§ 49 Abs. 7 BauO NRW).
Tatsächlich sollen so nur Wohnungen ausgespäht und Geld und andere Wertgegenstände gestohlen werden. Aus gegebener Veranlassung weist die Feuerwehr Bad Salzuflen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass durch die Feuerwehr keinerlei Aufträge zur Kontrolle von Rauchmeldern in Wohnhäusern existieren (siehe auch Art. 13 GG). Im Falle von Mietwohnungen kann ggf. der Vermieter jemanden beauftragt haben – hier sollte vor Einlass unbedingt eine Klärung über den Vermieter oder die Hausverwaltung erfolgen. Deshalb sollte diesen Personen auf jeden Fall der Zutritt verwehrt und die Polizei informiert werden.

 

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