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EB 152 „Feuer 1 – unklare Rauchentwicklung aus einem Garten“ OT Werl-Aspe

Veröffentlicht am 9. April 2020 von Markus Rehfisch
Einsatzart Einsatzort
Schötmar/Werl-Aspe
Alarmzeit
09.04.2020, 19:23 Uhr
eingesetzte Einheiten
Hauptamtliche Kräfte
Einsatzmittel Feuerwehr: Keine

Anwohner: Gießkanne
verletzt/getötet 0
Einsatzablauf

Die Feuerwehr wurde für eine unklare Rauchentwicklung aus einem Garten alarmiert. Vor Ort wurden die Bewohner angetroffen und sie versuchten Gartenabfälle zu verbrennen. Nach Aufforderung der Feuerwehr, wurde das Gartenfeuer mit einer Gießkanne umgehend gelöscht. Ebenfalls wurden die Bewohner auf das Verbot der Stadt Bad Salzuflen hingewiesen, dass das Abrennen von Gartenabfällen auch auf privaten Grundstücken in Bad Salzuflen grundsätzlich verboten ist. Keine weiteren Maßnahmen, die Feuerwehr rückte wieder ein.

 

 

Hier möchte ihre Feuerwehr Bad Salzuflen,  auf die heute veröffentliche Pressemitteilung der Stadt Bad Salzuflen aufmerksam machen:

 

Pressemitteilung

 

Keine Osterfeuer in Bad Salzuflen

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Regelungen dürfen in diesem Jahr keine Osterfeuer in Bad Salzuflen stattfinden, da öffentliche Veranstaltungen verboten sind. Darüber hinaus ist das Abrennen von Gartenabfällen auch auf privaten Grundstücken in Bad Salzuflen grundsätzlich verboten. Die Stadt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sich an dieses Verbot zu halten, bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld und falls die Feuerwehr zum Einsatz kommt, wird dieser zusätzlich in Rechnung gestellt.

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